Kommt es bei der Beurteilung eines Bauschadens oder Baumangels zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder Vermieter und Mieter, wird in der Regel das Urteil eines Bausachverständigen hinzugezogen.
Ein Sachverständigengutachten zeichnet sich durch eine objektive Würdigung aller möglichen Einflußfaktoren aus. Subjektive Empfindungen oder Präferenzen des Verfassers spielen keine Rolle.
Diese Objektivität drückt sich letztendlich darin aus, dass die abschließende Beurteilung auftraggeberunabhängig vorgenommen wird, und ausschließlich die Verpflichtung zur sachlichen Richtigkeit zählt.
Besonderen Wert legen wir darauf, dass wir unseren Auftraggebern auch nach Erstellung und Übergabe der schriftlichen Ausarbeitung für Rückfragen zur Verfügung stehen und technische Zusammenhänge hinreichend erläutern.